Berlin

Wohnungsauflösung Berlin

Berlin ist die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland, zugleich eines ihrer Länder und hat 3.669.491 Einwohner (31. Dezember 2019). Ende 2019 belief sich der Bestand an Wohnungen in Gebäuden in Berlin auf knapp 1,97 Millionen.

Mehr Single-Haushalte – mehr Wohnungsauflösungen

Ob Wohnungsauflösungen häufiger oder seltener stattfinden, hängt von der Struktur einer Stadt ab. Einwohnerzahl, demografische Merkmale und Haushaltsgrößen spielen hier eine große Rolle. Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg ergab der Zensus 2011 folgendes Bild über die Verteilung der insgesamt knapp 1,97 Millionen Haushalte in der Hauptstadt:

  • Single-Haushalte: 920.000
  • 2-Personen-Haushalte: 600.000
  • 3-Personen-Haushalte: 250.000
  • 4-Personen-Haushalte: 150.000
  • 5-Personen-Haushalte: 50.000

Die Tatsache, dass die Hälfte der Haushalte von nur einer Person bewohnt wird, hat eine Steigerung der Wohnungsauflösungen zur Folge: Wenn zum Beispiel eine Person in einem Mehrpersonenhaushalt stirbt, verbleiben die übrigen Bewohner meist in der Wohnung. Eine Wohnungsauflösung ist dann nicht notwendig. Stirbt eine alleinstehende Person, muss der Haushalt in der Regel von den Angehörigen aufgelöst werden – es sei denn, der Mietvertrag wird dauerhaft übernommen. Auch Umzüge von älteren Menschen in Altersheime machen Wohnungsauflösungen oft unumgänglich.

Demografische Aspekte

Neben der hohen Zahl von Single-Haushalten hat auch die demografische Struktur der Stadt einen großen Einfluss auf den Anstieg von Haushaltsauflösungen in Berlin. Auch hier ergibt die Statistik ein deutliches Bild: Von den knapp 3,7 Millionen Einwohnern der Stadt sind über 680.000 Menschen 65 Jahre oder älter – das sind etwa 20 Prozent. Und der Trend ist klar: Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung wird zunehmen. Damit wird in Zukunft auch mit mehr Wohnungsauflösungen in Berlin zu rechnen sein.

Wer ist verantwortlich für die Auflösung einer Wohnung?

Wer Erbe ist, muss auch die Wohnungsauflösung vornehmen. Das sind die Eltern, die Kinder oder der Ehepartner des Verstorbenen. Der Verstorbene kann einen Erben auch testamentarisch eingesetzt haben. Der Nachweis über die Erbeneigenschaft ergibt sich aus dem Erbschein. Die Pflicht beziehungsweise das Recht zur Wohnungsauflösung resultiert daraus, dass der Erbe neben dem Vermögen des Erblassers auch dessen vertragliche Verpflichtungen übernimmt. Dazu gehört auch ein Mietvertrag. Wer gemeinsam mit dem Verstorbenen den Haushalt geführt hat, hat als Angehöriger ein Recht darauf, in das Mietverhältnis einzutreten (§ 563 BGB). Die Erben sind – unabhängig davon, ob sie mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben – verpflichtet, die Miete weiterhin zu zahlen. Deshalb liegt es in ihrem eigenen Interesse, die Wohnung so schnell wie möglich zu kündigen und den Haushalt aufzulösen.


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Was ist der Preis für eine Wohnungsauflösung in der Stadt Berlin?

Mehrere Faktoren spielen bei der Preisberechnung eine Rolle: die Quadratmeteranzahl, die Deckenhöhe, die Wohnungseinrichtung und der anderweitige Inhalt sowie das Stockwerk, der Zugang zum Haus, Dachboden oder Kellerabteil. Darüber hinaus hängt der Preis von zusätzlich notwendigen Arbeiten – Demontagen von Holzverkleidungen und Styropordecken oder Ähnliches – ab. Wenn Sie wissen wollen, was der marktübliche Preis für die von Ihnen geplante Wohnungsauflösung ist, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Sperrmüll: wohin damit?

Bei jeder Wohnungsauflösung in Berlin fällt Sperrmüll an. Die finanzielle Verwertung von Schränken, Tischen oder Haushaltsgegenständen ist eher die Ausnahme. Denn Möbel, die auf dem Antiquitätenmarkt nennenswerte Preise erzielen, sind relativ selten. Im Zweifel sollte man sich für eine Werteinschätzung an Experten wenden.

Was nicht verwertet werden kann, muss also entsorgt werden. Unter Sperrmüll fallen alle Abfälle, die nicht Hausmüll, Biogut oder Sondermüll sind und nicht in die üblichen Entsorgungscontainer passen. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) betreibt viele Recyclinghöfe, die über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Jeder Berliner kann seinen Sperrmüll hier selbst entsorgen. Die BSR bietet ebenfalls die Option eines Online-Auftrags für die Sperrmüllabfuhr an. Die Preise hierfür sind unterschiedlich – je nachdem, ob der Kunde den Spartarif, den Standardtarif oder den Expresstarif wählt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Möbel und andere Gegenstände aus einer Wohnungsauflösung zu spenden. Auch hierfür bietet die BSR einen besonderen Service an.

Bezirksämter erteilen Sondergenehmigungen

Am Tag der Räumung einer Wohnung muss Platz für einen LKW oder Transporter vorhanden sein. Für die Beantragung eines Halteverbots und Ausnahmegenehmigungen für das Be- und Entladen am Umzugstag sind die Bezirksämter der Stadt zuständig. Wichtig: Ein Halteverbot muss rechtzeitig beantragt werden. Die Ämter können hierfür Auflagen erteilen, die unbedingt einzuhalten sind. Die Schilder müssen rechtzeitig aufgestellt werden, damit der Platz zum geplanten Termin garantiert frei ist. Umzugsunternehmen bieten ihren Kunden meist einen Rundum-Service für Haushaltsauflösungen in Berlin an, der auch die Beantragung von Halteverboten und das Aufstellen von Schildern umfasst.

Die Wahl des Umzugsunternehmens

Der Kunde sollte bei sogenannten Schnäppchen-Angeboten für Wohnungsauflösungen skeptisch sein. Denn hier wird oft nicht nur am Preis, sondern auch an der Haftpflichtversicherung gespart. Wer auf professionelle Unternehmen für Wohnungsauflösungen in Berlin vertraut, setzt auf Sicherheit. Diese Sicherheit wird nicht nur durch ausreichenden Versicherungsschutz gewährt. Seriöse Umzugsunternehmen übernehmen auch die Abwicklung von Formalitäten. So stellen sie zum Beispiel einen Entsorgungsnachweis aus, der den Verpflichteten entlastet. Gute Umzugsunternehmen erkennt man an transparenten Preisen und detaillierten Leistungsbeschreibungen.

Stadtbezirke in Berlin

  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Lichtenberg (Hohenschönhausen)
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Mitte (Tiergarten, Wedding)
  • Neukölln
  • Pankow (Prenzlauer Berg, Weißensee)
  • Reinickendorf
  • Spandau
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Tempelhof-Schöneberg
  • Treptow-Köpenick

Wohnungsauflösungen in Berlin

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